Mundum ist ein Betrug: Anleger werden abgezockt, während CEO und CTO in Luxus schwelgen und damit offen auf Instagram prahlen.
Besonders verdächtig ist der CTO, der sich als erfahrener Mathematiker ausgibt und behauptet, an namhaften Projekten mitgewirkt zu haben – doch eine Google-Suche zeigt rein gar nichts über seine angebliche Expertise. Stattdessen stößt man nur auf eine ehemalige, liquidierte Firma. Macht euch selbst ein Bild und lasst euch nicht täuschen!
Das investierte Geld landet offensichtlich nicht in den versprochenen Projekten, sondern in den Taschen der Verantwortlichen.
Einfach mal hier klicken:
https://letmegooglethat.com/?q=Michael+Meyer+CTO+Mundum
Ein Leben in Brasilien ... mmmmh ... warum nur??? ... Aber wusstet Ihr:
Wenn jemand wegen Betrugs "dran gekriegt" wird und Brasilien ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat, bedeutet das, dass diese Person unter bestimmten Bedingungen an Deutschland ausgeliefert werden kann, um dort vor Gericht gestellt zu werden.
Hier sind einige wichtige Punkte, die dabei zu beachten sind:
Doppelte Strafbarkeit: Für eine Auslieferung muss die Tat sowohl in Deutschland als auch in Brasilien strafbar sein. Betrug ist in beiden Ländern eine Straftat, sodass diese Bedingung in der Regel erfüllt ist.
Auslieferungsgesuch: Deutschland müsste ein formelles Auslieferungsgesuch an die brasilianischen Behörden stellen, in dem die Straftat detailliert beschrieben und Beweise vorgelegt werden.
Prüfung durch brasilianische Behörden: Die brasilianischen Behörden prüfen das Auslieferungsgesuch und entscheiden, ob die Person an Deutschland ausgeliefert wird. Sie können die Auslieferung verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass die Person in Deutschland kein faires Verfahren erhalten würde oder wenn die Straftat als politisch angesehen wird.
Keine Auslieferung von Staatsbürgern: Brasilien liefert in der Regel keine eigenen Staatsbürger an andere Länder aus. Wenn die Person, die wegen Betrugs gesucht wird, brasilianischer Staatsbürger ist, wird Brasilien die Auslieferung vermutlich ablehnen. Allerdings kann Brasilien in solchen Fällen entscheiden, den Verdächtigen nach brasilianischem Recht zu verfolgen.
Rechtsschutz und Einspruchsmöglichkeiten: Die betroffene Person hat das Recht, gegen die Auslieferung Einspruch zu erheben und rechtlichen Beistand zu suchen. Es kann langwierige rechtliche Verfahren geben, bevor eine endgültige Entscheidung über die Auslieferung getroffen wird.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Person, die wegen Betrugs in Deutschland gesucht wird und sich in Brasilien aufhält, unter bestimmten Bedingungen ausgeliefert werden kann, es sei denn, es liegen spezifische rechtliche oder politische Gründe vor, die eine Auslieferung verhindern.

Sehr geehrter Herr SWolke3,
AntwortenLöschenwir nehmen Ihre erneuten Anschuldigungen zur Kenntnis und möchten diese ein für alle Mal richtigstellen. Ihre Behauptungen gegen unseren CTO Michael Meyer sind haltlos und diffamierend.
Michael Meyer lebt seit über viereinhalb Jahren in Brasilien und ist dort familiär wie geschäftlich fest verwurzelt. Seine Entscheidung, in Brasilien zu leben, beruht auf privaten und wirtschaftlichen Gründen, keinesfalls auf rechtlichen Ausweichmanövern. Seit mehr als zehn Jahren ist er in der Krypto-Welt erfolgreich tätig. Er hält sich zudem regelmäßig in Europa auf, um an öffentlichen und kostenlosen Veranstaltungen teilzunehmen, die der Community Wissen über Blockchain-Technologie und den Umgang mit Krypto-Wallets vermitteln. Dies unterstreicht seine Transparenz und Offenheit im Umgang mit der Community.
Die Anschuldigung, er würde in Brasilien leben, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, ist vollkommen unbegründet. Unsere Anwälte Dr. Hess und Dr. Severin haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet und eine Beschwerde bei Google eingereicht. In der Schweiz werden solche Anschuldigungen ernsthaft verfolgt und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch diese Stellungnahme ist unsere letzte zu diesem Thema. Sollten Sie weiterhin falsche Behauptungen verbreiten, werden wir ausschließlich rechtliche Schritte ergreifen.
Ah okay. Na dann gehe ich mal auf die Punkte ein. Die Aussage, dass er seit mehr als zehn Jahren erfolgreich in der Krypto-Welt tätig ist, ist sehr vage und unbelegt. Es fehlen konkrete Beweise oder Beispiele, die diesen angeblichen Erfolg untermauern. In der Krypto-Szene gibt es viele, die behaupten, erfolgreich zu sein, ohne dass ihre Erfolge tatsächlich überprüfbar sind. Weiterhin wird behauptet, dass er sich regelmäßig in Europa aufhält, um an öffentlichen und kostenlosen Veranstaltungen teilzunehmen. Allerdings beweist allein die regelmäßige Anwesenheit in Europa keine ernsthafte Relevanz oder Aktivität in der Krypto-Welt. Zudem gibt es keine Hinweise oder Nachweise über seine Teilnahme an bedeutenden Events.
AntwortenLöschenDie Aussage, dass diese Veranstaltungen der Community Wissen über Blockchain-Technologie und den Umgang mit Krypto-Wallets vermitteln, bleibt unkonkret. Es wird nicht angegeben, um welche Veranstaltungen es sich handelt oder was tatsächlich vermittelt wird. Die Behauptung, Wissen zu teilen, ist allgemein und kann leicht gemacht werden, ohne dass dies überprüfbar ist. Schließlich wird behauptet, dies unterstreiche seine Transparenz und Offenheit im Umgang mit der Community. Allerdings bedeuten allein die Teilnahme an Veranstaltungen oder das Behaupten von Aktivitäten nicht automatisch, dass jemand wirklich transparent oder offen agiert. Diese Aussagen sind allesamt unklar und es fehlen detaillierte Belege, um sie glaubwürdig zu machen.